Herzebrock-Clarholz (br). Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat beschlossen, sich an der kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen den Stärkungspakt der rot-grünen Landesregierung zu beteiligen. Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der SPD.
„Das Stärkungspaktgesetz sorgt für Diskussionsstoff in alle Richtungen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende, Heinz Willikonsky. Die SPD halte es aber für „solidarisch und angemessen“ und werde einer Klage deshalb nicht zustimmen.
Insgesamt erhalten 61 Kommunen finanzielle Hilfen aus dem Stärkungspaktgesetz. Für 34 Kommunen ist die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe verpflichtend (Stufe 1), 27 Kommunen haben sich freiwillig (Stufe 2) bereiterklärt, teilzunehmen. Die Finanzierung der Konsolidierungshilfen der Stufe eins erfolgt ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Landes. Die Finanzierung der Konsolidierungshilfe der Stufe zwei sollte ursprünglich ausschließlich aus kommunalen Mitteln finanziert werden.
Nach dem Änderungsantrag, der in Düsseldorf am 8. November gestellt wurde, würde sich die Solidaritätsumlage für Herzebrock-Clarholz wie folgt auswirken: Nach der Verringerung des kommunalen Anteils um 40 Prozent müsste die Doppelgemeinde 2014 773 281 Euro aufbringen.
Bei einem Treffen haben 49 Kommunen am 16. Oktober in Düsseldorf beschlossen, die Erfolgsaussichten einer möglichen Verfassungsbeschwerde gegen die Solidaritätsumlage überprüfen zu lassen. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaft mit Vertretern aus zehn Kommunen gegründet, zu der aus dem Kreis Gütersloh außer der Stadt Verl auch die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gehört. Die Federführung übernimmt die Stadt Düsseldorf. Zwischenzeitlich hat sich die Arbeitsgemeinschaft bereits zweimal in Düsseldorf getroffen. Zur juristischen Unterstützung konnte Dr. Jörg Wacker von der Kanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt und Partner aus Düsseldorf gewonnen werden. „Nach einer ersten Einschätzung von Dr. Wacker sind die Erfolgsaussichten einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Stärkungspaktgesetzes als durchaus positiv zu bewerten“, heißt es von der Gemeindeverwaltung. Bei einer Beteiligung an dem Klageverfahren kommen auf die Gemeinde Herzebrock-Clarholz voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 2000 bis 3000 Euro zu.
Quelle: Die Glocke, 20.12.2013